Sprache ist für alle Menschen von zentraler Bedeutung, mit ihr drücken wir unsere Bedürfnisse und Gefühle aus und interagieren mit anderen Menschen.
Aus ihr entwickeln sich Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Persönlichkeit und Sozialverhalten sowie Gedächtnis und Lernverhalten.
In der Logopädie arbeiten wir mit verschiedenen Methoden daran Sprache, Sprechen, Mundfunktionen,Wahrnehmung und Hören zu verbessern.
Lerntherapie richtet sich an Kinder und Jugendliche die grundsätzliche Schwierigkeiten in den Bereichen Lesen, Rechtschreibung (Dyslexie/Legasthenie) Rechnen (Dyskalkulie) und der Konzentration haben.
Das Grundverständnis ist nicht oder nur unzureichend vorhanden und kann nur langsam aufgebaut werden.
Die schulischen Leistungen entsprechen nicht den Anforderungen und liegen unter dem Leistungsniveau von Gleichaltrigen.
Dyslexie und Dyskalkulie sind nicht heilbar, eine frühzeitige, gezielte Therapie kann helfen die Schwierigkeiten deutlich zu mindern und den Verlauf der Teilleistungsstörungen positiv beeinflussen.
Bei der ganzheitlichen Therapie wird die seelische Stabilität gefördert und gemeinsam mit dem Patienten an Strategien gearbeitet, um den Problemen beim Lesen und Schreiben entgegegen zu wirken.
Lerntherapie ist unter bestimmten Voraussetzungen als Förderung durch das Jugendamt nach § 35 a SGB VIII zu beantragen oder als Finanzierung über das Bildung - und Teilhabepaket BUT für Familien mit geringem Einkommen.
Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Fragen zu der Beantragung haben oder zu den Kosten in Eigenleistung.
Individuelle Sprachtherapie zur Verbesserung der Sprechfähigkeit, des Sprachverständnisses und der Kommunikation nach einem neurologischen Ereignis oder einer degenerativen Erkrankung.
Tipps und Hinweise für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte!
Der logopädischen Therapie liegt ein Behandlungsvertrag und eine unterzeichnete Honorarvereinbarung zu Grunde. Der Patient oder gesetzliche Vertreter ist Rechnungsempfänger und Vertragspartner.
Im Rahmen einer privaten Behandlung/Heilmittelerbringung kann der Therapeut, die Höhe der Gebühr festlegen.
Diese liegt im Bereich des 1,8 bis 2,3 fachen Satzes der gesetzlichen Kassen und des ortsüblichen Honorars für logopädische Behandlungen.
Bitte prüfen Sie vorab ihre individuellen Versicherungsbedingungen und bis zu welchem Prozentsatz oder Maximalsumme ihre PKV die Kosten für Heil-und Hilfsmittel übernimmt.
Haben Sie einen Tarif vereinbart der Beschränkungen oder einen Selbstbehalt beinhaltet?
Dann erkundigen Sie sich bitte vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung nach den genauen Konditionen.
Auf Anfrage stelle ich Ihnen gerne Behandlungsvertrag und Honorarvereinbarung/Preisliste zur Vorlage bei Ihrer PKV zur Verfügung.
Ich weise darauf hin das die PKV keine Honorarkürzungen oder Honorarbestimmung vornehmen darf und dass medizinisch notwendige Leistungen voll erstattet werden müssen.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, beachten Sie bitte dass die Beihilfe lediglich die zumutbare Eigenvorsorge ergänzt.
Die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten muss der Patient selbst tragen oder eine entsprechende private Versicherung abschließen die diese Lücke schließt.
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